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Nach Streit keine Lohnfortzahlung

Ein erkrankter Mitarbeiter hat keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung, wenn er im Anschluss an einen Streit wenige Tage vor der Erkrankung eigenmächtig die Arbeit niedergelegt hat.

Verlässt ein Arbeitnehmer nach einem Streit seinen Arbeits-platz mit der Ankündigung, nie mehr für den Betrieb arbei-ten zu wollen, kann das weitreichende Folgen haben. Denn durch eine eindeutige Arbeitsverweigerung entfällt auch im Erkrankungsfall der sonst übliche Anspruch auf Lohnfortzah-lung, so das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Wer noch vor Eintritt der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit die Arbeit verweigert hat, unterliegt nicht mehr den Regelungen über das Krankengeld.

 
 
mrl-sahe 2024-12-05 wid-16 drtm-bns 2024-12-05