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Ordnungswidrigkeit: Bußgeld und Punkte
Erst Fahrspaß, dann Knöllchen: Ordnungswidrigkeiten sind keine Bagatelle
Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen bei der Abwehr von Bußgeld und Punkten, damit Sie Ihren Führerschein behalten
Die Bezeichnung "Knöllchen" für ein Bußgeld im Verkehrsrecht, verharmlost die Sache gewaltig. Nicht nur, dass es schnell sehr teuer werden kann. Auch bekommen Sie schnell Punkte, die im Zentralregister in Flensburg gespeichert werden. Haben Sie "genug" Punkte gesammelt, kann Ihnen der Führschein entzogen werden. Dann haben Sie möglicherweise Probleme, pünktlich zu Ihrem Arbeitsplatz zu gelangen. Oft kommt es daher nach Ordnungswidrigkeiten zu weiteren Problemen, insbesondere, wenn Sie Mehrfachtäter sind. denn dann summieren sich die Punkte auf.
Manchmal überschneiden sich neue Bußgeldverfahren mit noch laufenden Verfahren. Dann ist kluges Taktieren gefragt, um ein günstiges Ergebnis zu erzielen. Dazu gehört Fingerspitzengefühl und die Erfahrung eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht.
Übrigens: Wenn Verkehrsstrafverfahren eingestellt werden, kann ein nachrangiges Bußgeldverfahren in Betracht kommen. Wen Sie also bereits eine erhebliche Anzahl an Punkten gesammelt haben, kann für Sie fraglich sein, wann es zu einer Einstellung kommen soll. Denn wenn die alten Punkte gelöscht sind, wenn das nachrangige Bußgeldverfahren abgeschlossen wird, unterbleibt eine Zusammenrechnung. Es wäre äußerst misslich, wenn Sie das Strafverfahren heil überstehen, jedoch in Folge der Owi-Sache Ihren Führerschein verlören, oder?
Mit herzlichen Grüßen
Ihre Sabine Hermann
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Sabine Hermann
